Weinklassierungssystem Schweiz


AOC steht für Appellation d'origine contrôlée und bedeutet kontrollierte Ursprungsbezeichnung. Seit der wechselseitigen Anerkennung der AOP-IGP Gesetzgebungen zwischen der Schweiz und der EU im Dezember 2011 wurde die Abkürzung AOC abgelöst von der Abkürzung AOP.


AOC/AOP Weine

Geografische Abgrenzung: AOC-Aargau

Ortschafts,-Gemeindenamen und klare Abgrenzung erlaubt.

Verzeichnis zugelassenen Rebsorten.

Mindestzuckergehalt gemäss Traubenpass.

Mengenbegrenzung:

- 1.1 Kg/m2 bei roten Trauben (Bund 1.2Kg/m2).

- 1.3 Kg/m2 bei weissen Trauben (Bund 1.4Kg/m2)


Landweine

Klasse Landwein sowie geographische Herkunft (z.B. Ostschweizer Landwein).

Mindestzuckergehalt gemäss Traubenpass.

Mengenbegrenzung:

- 1.8 Kg/m2 bei weissen Trauben.

- 1.6 Kg/m2 bei roten Trauben.


Tafelweine

Angaben auf dem Etikett: Schweizer Landwein.

Kein Jahrgang.

Weinsorte, Herkunft oder Ursprung auf der Etikette erlaubt.

Keine Mengenbegrenzung.

 Unterschiede Bio-Knospe, CH-Bio & EU-Bio


Im EU-Bio gibt es im Unterschied zu CH-Bio keine Ökoausgleichsflächen. Bei Bio Suisse müssen mindestens 7 % der bewirtschafteten Fläche als ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden werden; Reb- und Baumkulturen müssen begrünt sein.