AOC steht für Appellation d'origine contrôlée und bedeutet kontrollierte Ursprungsbezeichnung. Seit der wechselseitigen Anerkennung der AOP-IGP Gesetzgebungen zwischen der Schweiz und der EU im Dezember 2011 wurde die Abkürzung AOC abgelöst von der Abkürzung AOP.
AOC/AOP Weine
Geografische Abgrenzung: AOC-Aargau
Ortschafts,-Gemeindenamen und klare Abgrenzung erlaubt.
Verzeichnis zugelassenen Rebsorten.
Mindestzuckergehalt gemäss Traubenpass.
Mengenbegrenzung:
- 1.1 Kg/m2 bei roten Trauben (Bund 1.2Kg/m2).
- 1.3 Kg/m2 bei weissen Trauben (Bund 1.4Kg/m2)
Landweine
Klasse Landwein sowie geographische Herkunft (z.B. Ostschweizer Landwein).
Mindestzuckergehalt gemäss Traubenpass.
Mengenbegrenzung:
- 1.8 Kg/m2 bei weissen Trauben.
- 1.6 Kg/m2 bei roten Trauben.
Tafelweine
Angaben auf dem Etikett: Schweizer Landwein.
Kein Jahrgang.
Weinsorte, Herkunft oder Ursprung auf der Etikette erlaubt.
Keine Mengenbegrenzung.
Im EU-Bio gibt es im Unterschied zu CH-Bio keine Ökoausgleichsflächen. Bei Bio Suisse müssen mindestens 7 % der bewirtschafteten Fläche als ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden werden; Reb- und Baumkulturen müssen begrünt sein.